Empfehlung zum Einsatz von SSL-Verschlüsselung

TMG § 13 Abs. 7 besagt:

(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind.

Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens

Quelle:dejure.org

Mit Bezug auf den zuvor genannten Absatz beanstandet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht seit November 2015 Webseiten, die bei Verwendung von Kontaktformularen, mittels derer personenbezogene Daten elektronisch übertragen werden, keine angemessenen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise eine verschlüsselte Datenübertragung, implementiert haben.

Daher empfehlen wir den Einsatz von SSL-Verschlüsselungen, wenn z.B. ein Kontaktformular verwendet wird.

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